Vor nunmehr 29 Jahren wurde der Solidaritätszuschlag zunächst befristet als Ergänzung zu Einkommens- und Körperschaftssteuer, hauptsächlich zur Bewältigung der finanziellen Belastung im Zuge der Deutschen Einheit, eingeführt. Und blieb. Er wird mit 5,5% auf die erhobene Steuer, u.a. auch auf die Abgeltungsteuer berechnet und abgeführt. Mit dem Jahreswechsel wird der „Soli“ reformiert und damit de…